Schließungszeitraum

Eine öffentlich geförderte Krippe darf im Krippenjahr 30 Tage geschlossen haben. In der folgenden Tabelle sind unsere geplanten Schließtage festgehalten.

Gruppe Ferien und Schließtage      
Sternen-, Mond- und Wolkengruppe Herbstferien
  geöffnet
  Weihnachten 2 Wochen geschlossen
  Faschingsferien
    geschlossen
  Ostern 2 Wochen Feriendienst
  Pfingsten 2
Wochen Feriendienst
  Sommer 3 Wochen geschlossen
    2 Wochen Feriendienst

Zur Gewährleistung des Feriendienstes werden gegebenenfalls auch pädagogische und nicht pädagogische (Eltern) Aushilfskräfte zur Kinderbetreuung herangezogen, bzw. mit weniger Personal gearbeitet oder Gruppen zusammengelegt.

Ferner wird die Kinderkrippe je einen Tag für

  • einen Konzepttag (findet zweimal im Jahr statt)
  • eine Fortbildung und
  • den Betriebsausflug

geschlossen.

Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sie sind am schwarzen Brett im Eingangsbereich und auch auf unserer Homepage zu finden.

Der Träger ist berechtigt, die Kinderkrippe vorübergehend zu schließen, wenn durch unvermeidliche Baumaßnahmen oder unüberbrückbaren Personalausfall die Aufsicht sowie Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder nicht ausreichend gewährleistet ist. Die Kinderkrippe kann ebenfalls auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder anderer Behörden geschlossen werden. Die Eltern werden umgehend über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Schließung informiert. Ein Schadensanspruch besteht nicht.