Kündigung

Eine Kündigung während des Krippenjahres kann von beiden Seiten nur unter Angabe von zwingenden Gründen erfolgen. Die Kündigung ist schriftlich, unter Benennung der Gründe, 3 Monate zum Monatsende bei der Krippenleitung oder dem Erziehungsberechtigten vorzulegen.  Eine Kündigung zum 31.07. des Betreuungsjahres ist nicht möglich. In den ersten drei Monaten nach dem Aufnahmetermin kann das Betreuungsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.