Gebühren
Die Krippengebühr für die Regelgruppen ist ganzjährig, also auch in den Ferien fällig. Bei Eintritt in die Kinderkrippe während des laufenden Krippenjahres, wird ab Eintrittsdatum der volle Monat bezahlt.
Bei Kündigung zum Juli wird ebenso ganzjährig, also auch für den Monat August bezahlt.
Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist nicht verbindlich, jedoch erwünscht (Beitrittserklärung). Nichtmitglieder haben höhere Kinderkrippen-Beiträge zu entrichten (siehe Tabelle unten).
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 50,00 pro Kind.
Monatliche Gebühren
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, ab dem Aufnahmedatum des Bildungs- und Betreuungsvertrages unabhängig vom Starttermin des Kindes einen monatlichen Elternbeitrag zu leisten. Der Elternbeitrag ist abhängig von der durchschnittlichen wöchentlichen Buchungszeit.
Durchschnittliche tägliche Betreuungszeit | Monatliche Gebühr für Mitglieder |
Monatliche Gebühr für Nicht-Mitglieder |
3 - 4 Stunden | 260,- € | 264,- € |
4 - 5 Stunden | 310,- € | 314,- € |
5 - 6 Stunden | 360,- € | 364,- € |
6 - 7 Stunden | 410,- € | 414,- € |
7 - 8 Stunden | 460,- € | 464,- € |
8 - 9 Stunden | 510,- € | 514,- € |
Geschwisterkinder, die zeitgleich eine Einrichtung im BIV e.V. besuchen und kein Elternbeitragszuschuss für das Kind gewährt wird, erhalten eine Ermäßigung von 15% auf den Buchungsbetrag.
Wir erheben für Verbrauchsmaterialien einen monatlichen Beitrag in Höhe von 10,- Euro, der zu Beginn des Monats fällig wird.
Des Weiteren ziehen wir eine monatliche Hygienezulage von 5,- Euro ein und einmal pro Krippenjahr Fotogeld von 10,- Euro (für die Fotos aus dem Portfolio, wird im Oktober eingezogen).
Zusätzlich zu den Krippengebühren ziehen wir eine monatliche Essensgeldpauschale ein. Ausgehend von 52 Wochen im Jahr rechnen wir 6 Wochen für Schließtage, 3 Wochen für Urlaub, Krankheit und 1 Woche für Feiertage ab, so dass wir bei unserer Berechnung 42 Wochen zugrunde legen.