Benutzungsordnung

 

Die Benutzungsordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages.


Aufnahmekriterien

Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dringlichkeit bei der Platzvergabe für die Kinderkrippengruppen wird individuell nach Gesprächen mit den Eltern und Gruppenleiterinnen von der Krippenleitung getroffen. 

 Folgende Kriterien werden dabei unter Berücksichtigung der Gruppenkonstellation zu Grunde gelegt:

  • Aufnahmegespräch
  • Geschwisterkinder und Kinder, die bereits eine unserer Einrichtungen besuchen
  • Alter der Kinder (Vollendung des 1. Lebensjahres )
    Die Eingewöhnungsphase findet frühestens mit 10 Monaten statt.
  • Emotionale, soziale und körperliche Reife (Probezeit)
  • Kinder, deren Eltern sich bewusst für die Initiative entscheiden und sie unterstützen (Pädagogik, Mitarbeit)
  • Einzelkinder
  • Kinder aus kinderreichen Familien
  • Kinder berufstätiger Eltern
  • Kinder Alleinerziehender
  • Kinder aus dem Gemeindegebiet Gilching
  • Sonstige Dringlichkeiten nach Absprache (eigener Ermessensspielraum z.B. familiäre Veränderungen wie Krankheit, Scheidung, ....)

 

Ausschlusskriterien

Ein Kind kann bei der Anmeldung abgewiesen, oder vom weiteren Krippenbesuch ausgeschlossen werden, wenn eines der folgenden Kriterien gegeben ist:

  • Ein Kind kann bei der Anmeldung abgewiesen, oder vom weiteren Krippenbesuch ausgeschlossen werden, wenn eines der folgenden Kriterien gegeben ist:
  • Störung des Hausfriedens
  • Schweigepflichtverletzung nach Hospitation (per Unterschrift verpflichtend)
  • die angemessene Förderung des Kindes in der Gruppe nicht möglich ist
  • die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich ist
  • die Benutzungsgebühren 2 Monate nicht entrichtet wurden
  • das Kind 2 Wochen unentschuldigt fehlt

 

  • Buchungsverfahren

Allgemeines Buchungsverfahren
Auf der Grundlage des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes haben die Eltern die Möglichkeit, im Rahmen der Öffnungszeiten, die für das Kind benötigte Betreuungszeit zu buchen. Dabei können für die einzelnen Wochentage unterschiedliche Zeiten gebucht werden. Der Wochendurchschnitt ergibt die entsprechende Buchungskategorie. Für jede Buchungskategorie fällt ein anderer Monatsbeitrag an. Grundsätzlich sollten die Buchungszeiten für das Krippenjahr beibehalten werden.

Das Tauschen einzelner Buchungstage ist nicht möglich. Im Interesse der Kinder ist es pädagogisch ratsam, die Buchungszeiten nicht ständig zu ändern, um dem Kind durch regelmäßiges Abholen Sicherheit und Orientierung zu vermitteln.

 

Änderung der Buchungszeiten

Eine Erhöhung der festgelegten Buchungszeiten ist mit einer monatlichen Frist möglich, jedoch nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Kinderkrippe.
Eine Reduzierung der festgelegten Buchungszeiten ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Kinderkrippenhalbjahr (01.04.) und nur aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Genehmigung des Trägers. 


Büro und Sprechzeiten

Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten unter folgender Rufnummer:
08105 77 40 817. Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter. Die jeweils gültigen Büro – bzw. Sprechzeiten der Krippenleitung und des Vorstandes entnehmen Sie bitte unter Kontakt.
Termine mit dem Vorstand sind nach telefonischer Rücksprache jederzeit möglich.

 

Öffnungszeiten der einzelnen Gruppen

Gruppe Öffnungszeit Bringzeit Abholzeit

5-Tages-Gruppe

Sternengruppe

07:15 – 16:00 Uhr 07:15 – 08:30 Uhr

12:30 - 12:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr

5-Tages-Gruppe

Mondgruppe

07:15 – 16:00 Uhr 07:15 – 08:30 Uhr 12:30 - 12:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr

5-Tages-Gruppe

Wolkengruppe

07:15 - 16:00 Uhr 07:15 - 08:30 Uhr

12:30 - 12:45 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Die Kernzeit für alle Kinder in den 5-Tagesgruppen ist 8:30 – 12.30 Uhr. In der Zeit von 12.00 – 14.00 Uhr ist die Ruhezeit.

Bitte halten Sie diese Zeiten ein. Ausnahmen sind mit der Gruppenleitung abzusprechen.

 

Informationen und Informationspflicht

Alle wichtigen Informationen von uns an Sie finden Sie am „Schwarzen Brett" in der Eingangshalle und vor den Gruppenräumen oder auf unserer Homepage.
Bitte lesen Sie diese verbindlichen Informationen regelmäßig! Mit dem Betreuungsvertrag erhalten Sie unser ABC mit den wichtigsten Informationen über den Krippenalltag.

 

Krankheit und Fernbleiben

Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder anderen Gründen die Krippe nicht besuchen, bitten wir Sie, das Kind bis 8.30 Uhr in der jeweiligen Gruppe zu entschuldigen. 

Bitte beachten Sie das beiliegende Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz, das ABC und unser Merkblatt.

Die Kindertageseinrichtung ist berechtigt, bei einem begründeten Verdacht auf ansteckende Krankheiten des Kindes ein ärztliches Attest einzufordern.

 

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt an der Gruppentüre mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Fachkräfte.
Die Aufsichtspflicht endet für die Erzieher mit der persönlichen Übergabe des Kindes an den Erziehungsberechtigten an der Gruppentüre. Bei Festen und Feiern außerhalb der gebuchten Zeiten bleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

 

Unfallversicherung

Die Kinder sind sowohl in der Krippe, wie auf dem Weg zwischen Krippe und Wohnung versichert. Sollte sich auf dem Krippenweg ein Unfall ereignen, bitten wir Sie, dies der Krippenleitung umgehend mitzuteilen.

 

Haftung

Für vom Träger oder dem Personal weder vorsätzlich noch grobfahrlässig verursachten Verlust und Beschädigungen der Kleidung und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes, insbesondere Brillen, Schmuck, Spielzeug, Fahrräder etc. übernimmt der Träger keine Haftung. Es wird gebeten alle Eigentumssachen mit Namen des Kindes zu versehen.
Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Im Fall der Schließung der Einrichtung bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Träger.

 

Datenschutz

Der Träger und alle Mitarbeiter verpflichten sich sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln.
Auch die Eltern verpflichten sich zum verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Informationen, die sie aus der Kinderkrippe beziehen.


Sonstige Pflichten der Eltern

  • Die Eltern erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Kinderkrippe schriftlich, wer außer Ihnen zur Abholung berechtigt ist. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Abholberechtigt sollten nur Personen sein, die in der Lage sind, die notwendige Aufsichtspflicht auszuüben.
  • Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten des Kindes oder im Haushalt lebender Familienangehöriger sind die Eltern zur unverzüglichen Mitteilung an die Leitung der Kinderkrippe verpflichtet. In diesen Fällen kann die Leitung der Kinderkrippe den Besuch von der Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen.
  • Die Abwesenheit des Kindes muss bis spätestens 8:30 Uhr des jeweiligen Tages in der Einrichtung bekannt gegeben werden.
  • Bei Wohnungswechsel oder einem vorübergehenden anderen Aufenthalt z.B. Krankheitsaufenthalt der Eltern muss der Leitung der Kinderkrippe unverzüglich die neue Anschrift und die Telefonnummer mitgeteilt werden.
  • Um eine möglichst gute und somit schnelle Erreichbarkeit der Eltern zu gewährleisten, müssen die private und die mobile Telefonnummer und ggf. die Telefonnummer des Arbeitsplatzes angegeben werden.
  • In der Eingewöhnungsphase ist es erforderlich, dass auch spontan und kurzfristig eine Vertrauensperson des Kindes zur Abholung bereit steht. Die Eingewöhnungsphase dauert ca. 3 – 4 Wochen. In dieser Zeit wollen wir mit Ihnen gemeinsam Ihr Kind auf den Krippenalltag vorbereiten. Daher ist es wichtig, dass Sie sich die Zeit nehmen, die Ihr Kind braucht.

 

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln beachten Sie bitte unser Krippen ABC.

 

Übergang in den Kindergarten

Es besteht kein Anspruch auf einen Kindergartenplatz im BIV-Kindergarten.
Kinder, die ab dem 3. Lebensjahr in den Kindergarten wechseln sollen, müssen über das einheitliche Anmeldeverfahren der Gemeinde Gilching angemeldet werden. Die Kindergartenanmeldetermine finden in der Regel im Frühjahr statt. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Homepage der Gemeinde Gilching oder des BIV-Kindergartens.

Der Krippenplatzanspruch endet mit dem dritten Geburtstag des Kindes oder mit dem Stichtag 30.09. (Stichtag Kindergartenanmeldung). In Ausnahmefällen (Entwicklungsverzögerung des Kindes) kann in Absprache eine individuelle Regelung gefunden werden.

  • Die Abwesenheit des Kindes muss bis spätestens 8:30 Uhr des jeweiligen Tages in der Einrichtung bekannt gegeben werden.